Kompetenznetzwerk

Gesundheit und Soziales

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Pflegeberufegesetz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 22. Juni 2017 beschlossen und der Bundesrat am 7. Juli 2017 zugestimmt. Es wurde am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017, 2581) verkündet. Es enthält in seinem ersten Artikel das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz). Das Pflegeberufegesetz führt die Pflegeausbildungen, die bisher getrennt im Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz geregelt waren, zu einer generalistischen Ausbildung zusammen. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren und den Berufsbereich der Pflege aufzuwerten. Der erste Ausbildungsjahrgang begann am 1. Januar 2020. Das Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz traten zum 31.12.2019 außer Kraft.

Das Pflegeberufegesetz finden Sie hier.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe regelt u.a. die Mindestanforderungen an die Ausbildung, die Inhalte und das Verfahren der staatlichen Prüfungen. Sie enthält in den Anlagen auch die Kataloge der Kompetenzen, deren Erwerb in den staatlichen Prüfungen zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann und zu den gesonderten Abschlüssen als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in nachgewiesen werden müssen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Ausbildungsfinanzierungsverordnung für die Pflegeberufe

In der Ausbildungsfinanzierungsverordnung für die Pflegeberufe werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt. Durch ein Umlageverfahren wird sichergestellt, dass ausbildende Einrichtungen in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind wie Einrichtungen, die nicht ausbilden. Die Verordnung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Gesetzliche Regelungen in den Bundesländern

Die Grundlage für die Pflegeausbildung wird durch das Pflegeberufegesetz gesetzt. Die Bundesländer sind für den Vollzug des Pflegeberufegesetzes zuständig und haben eigene rechtliche Regelungen erlassen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von rechtlichen Regelungen in den Bundesländern und länderspezifische Informationen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. (Informationsseite "pflegeausbildung.net" des BMFSFJ - Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Hier finden Sie die  Auflistung des BMFSFJ zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern