Pflegeberufegesetz
Das Pflegeberufegesetz finden Sie hier.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe regelt u.a. die Mindestanforderungen an die Ausbildung, die Inhalte und das Verfahren der staatlichen Prüfungen. Sie enthält in den Anlagen auch die Kataloge der Kompetenzen, deren Erwerb in den staatlichen Prüfungen zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann und zu den gesonderten Abschlüssen als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in nachgewiesen werden müssen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Ausbildungsfinanzierungsverordnung für die Pflegeberufe
In der Ausbildungsfinanzierungsverordnung für die Pflegeberufe werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt. Durch ein Umlageverfahren wird sichergestellt, dass ausbildende Einrichtungen in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind wie Einrichtungen, die nicht ausbilden. Die Verordnung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Gesetzliche Regelungen in den Bundesländern
Hier finden Sie die Auflistung des BMFSFJ zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern