Kompetenznetzwerk

Gesundheit und Soziales

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Finanzierung der Pflegeausbildung

Die Finanzierung der Pflegeausbildung wurde auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Sie erfolgt einheitlich über länderspezifische Ausbildungsfonds und ermöglicht damit bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Auch die Krankenhäuser, die Länder und die Pflegeversicherung zahlen in den Fonds ein. Die eingezahlten Beträge aller Einrichtungen und Dienste werden aus deren zukünftigen Erträgen durch einen Aufschlag auf die Pflegesätze und Punkt- bzw. Zeitvergütung refinanziert.

Die Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes zur Refinanzierung der Ausbildungskosten werden in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) näher geregelt.

Refinanzierung der Ausbildungskosten

Ausbildungsbetrieb

Die Träger der praktischen Ausbildung erhalten ihre Kosten für die Anleitung, die Weiterbildung der Anleiter und die Sachkosten als Pauschale sowie die Vergütung der Auszubildenden aus dem Fonds erstattet.

Ausbildungsfonds

Zur Verwaltung des Umlagesystems wurden länderspezifische Ausbildungsfonds beauftragt. Diese ermitteln jährlich den notwendigen Finanzierungsbedarf, der zur Refinanzierung der Pflegeausbildung erforderlich ist.

Pflegeschule

Die Pflegeschulen erhalten Ausgleichszuwendungen für Betriebskosten, Kosten des Lehrpersonals einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung und Sachaufwandskosten.