Kompetenznetzwerk

Gesundheit und Soziales

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Ausbildung Pflegefachfrau /- mann

Die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann fasst seit Januar 2020 die Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Altenpfleger und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zusammen.
 
Als Ausbildungsbetrieb schließen Sie mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvetrag gemäß § 16 PflBG ab. Mit der Entscheidung des Auszubildenden für Ihre Praxiseinrichtung wird der Schwerpunkt der Vertiefung festgelegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anbahnung und dem Abschluss von Ausbildungsverträgen.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Wir strukturieren die Ausbildung in zusammenhängenden Praxisblöcken, damit eine systematische und kontinuierliche Kompetenzentwicklung der Auszubildenden gewährleistet ist. Die Koordination der Praxiseinsätze erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen durch unsere Pflegeschulen.

Ablauf der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus unterschiedlichen Praxiseinsätzen und hat einen Umfang von 2.500 Stunden. Sie beginnt mit einem Orientierungseinsatz im Umfang von 400 Stunden beim Träger der praktischen Ausbildung. Bei diesem erfolgt auch der Pflichteinsatz mit 400 Stunden – je nach Träger für den Bereich „stationäre Langzeitpflege“ (Pflegeheim oder Tagespflege) oder „ambulante Akut-/ Langzeitpflege“ (ambulanter Pflegedienst). Zusätzlich sind 500 Stunden Vertiefungseinsatz vorgesehen, so dass sich der Auszubildende insgesamt mindestens 1.300 Stunden im  ausbildenden Betrieb befindet.
Dazu kommen noch weitere Pflichteinsätze in den allgemeinen Versorgungs-bereichen sowie in den Bereichen der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung. Die Stundenverteilung der praktischen Ausbildung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
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Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung in Pflegeeinrichtungen
I.
Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (TpA)
400 Std.
II.

Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege,
ambulante Akut-/Langzeitpflege (je 400 Std.)

1200 Std.
III.
Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung
120 Std.
IV.
Pflichteinsatz in der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung
120 Std.
V.
Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes
500 Std.
VI.
Weitere Einsätze (z.B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation)
80 Std.
Stunden zur freien Verteilung
80 Std.
 
 Gesamtsumme
2500 Std.
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Ablauf der theoretischen Ausbildung

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung orientiert sich am bundeseinheitlichen Rahmenplan der Ausbildung zur / zum Pflegefachfrau / -mann sowie an den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen für die Pflegeausbildung.
Die drei Ausbildungsjahre umfassen 2.100 Stunden. Der Unterricht ist in verschiedene Lernfelder unterteilt, die sich auf die beruflichen Handlungs-anforderungen beziehen.
Als Pflegeschule übernehmen wir zudem die Koordination sowie die Planung der Ausbildung und organisieren alle praktischen Einsätze während der Ausbildung.
Die Stundenverteilung der praktischen Ausbildung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Pflegeschule
I.
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen,
organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
1000 Std.
II.
Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
280 Std.
III.
Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten
verantwortlich gestalten und mitgestalten
300 Std.
IV.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und
ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
160 Std.
V.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen
und Einstellungen reflektieren und begründen
160 Std.
VI.
Stunden zur freien Verteilung
200 Std.
 
 Gesamtsumme
2100 Std.